Pedelec oder Kleinkraftrad |
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In des meisten EU-Ländern (und in CH) braucht jedes Motorfahrzeug, das schneller als 6km/h fahren kann, eine Zulassung. Ausgenommen davon sind sog. "Pedelecs" (Pedal electric cycles), diese sind zulassungsfrei erlaubt, wenn der Motor ein Elektromotor ist, unter gewissen weiteren Bedingungen. Die wichtigsten 3 Bedingungen sind: 1. Geschwindigkeitslimit, 2. Dauerleistungslimit, 3. Pedalierverpflichtung (gilt nicht in AT). Im Detail:
Diese Bedingungen sind die aus unserer Sicht relevantesten, wenn es um Pedelec-Legalität geht. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Bedingungen:
Die Punkte 2 und 3 können durch eine relativ einfache Anmeldung des Elektrofahrrades beim TÜV umgangen werden: Wer Motorunterstützung >6km/h ohne Pedalieren möchte, und/oder mit einer Dauerleistung von 250W nicht auskommt, kann sein E-Fahrrad als "Kleinkraftrad mit geringer Leistung" anmelden (ist in Deutschland einfach), man bekommt eine Versicherungsplakette um ca 60€/Jahr und hat ein legales Kleinkraftrad ohne Überprüfung des Fahrzeuges. Der Punkt 1 (Geschwindigkeitslimit) ist schwerer zu umgehen: Wer mit 25km/h nicht auskommt, kann sein E-Fahrzeug als Kleinkraftrad bis 45km/h anmelden, doch dieser Weg ist teuer und dornig. Darüber hinaus gibt es in Deutschland das spezielle Kleinkraftrad "S-Pedelec bis 45km/h", das in gewisser Weise als "abgespecktes 45km/h Fahrzeug" zulassungsfähig ist, aber dieser Weg ist für einen Selbstbausatz ähnlich dornig.
Pedelec-Mythen, de-mystifiziert: Hartnäckig hält sich der Mythos, ein Pedelec "dürfe keinen Gasgriff haben". Das ist nicht richtig. Richtig ist nur, dass bei einem legalen Pedelec ohne Pedalieren keine Leistung abgegeben werden darf. Ein Pedelec darf also durchaus seine Leistung per Gasgriff regeln, vorausgesetzt, beim Aussetzen des Pedalierens setzt die Motorunterstützung innerhalb kurzer Zeit aus, oder fällt auf 6km/h zurück (Anfahrhilfe). Ein weiterer Mythos ist, der Motor dürfe nur "maximal 250W leisten": Der Motor darf für eine nicht näher definierte Zeit auch wesentlich mehr leisten, er darf nur nicht in der Lage sein, diese höhere Leistung "auf Dauer" zu erbringen. Wie die Restriktion erfolgen muss, ist nicht genau geregelt. Da einige Hersteller von Serien-Pedelecs ganz offensichtlich die Abregelung über den Controller vornehmen (dh der Motor selbst wäre sehr wohl in der Lage auf Dauer mehr zu leisten), kann mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass diese Art der Abregelung keinen Bruch der Pedelec-Legalität auslöst. Weiters wird oft davon ausgegangen, dass in Analogie zu einschlägigen Mofa-Bestimmungen, die 25km/h Grenze um 20% überschritten werden darf, somit das "harte" Limit für die Motorabregelung eigentlich bei 30km/h liegt. Wiewohl einige Hinweise für diese These sprechen, ist sie nirgends festgeschrieben, und wurde auch nach unserem Wissensstand noch nicht ausjudiziert. Andererseits wiederum ist schwer argumentierbar, warum für ein fossiles Mofa laschere Bestimmungen gelten sollten als für ein Pedelec. Als Kompromiss hat sich daher bei vielen Pedelec-Bausätzen die Praxis eingebürgert, jedenfalls unter 30km/h abzuregeln, um unter der 20% Toleranz zu bleiben. Dazu ist auch zu sagen, dass diese Abregelung immer nur für einen 36V-Akku gilt. Praktisch jeder Bausatz fährt "schneller", wenn ein für 36V ausgelegter Motor mit 48V (und ohne zusätzlichen Abregel-Mechanismus) betrieben wird. Ein solches Fahrzeug darf also ohne Zulassung nur abseits öffentlicher Strassen gefahren werden.
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