Normerfüllung und Gewährleistung PDF Drucken E-Mail

Normerfüllung

Unter Normerfüllung verstehen wir, die Normen, die auf die Produkte, die wir vertreiben, und die Dienstleistungen, die wir erbringen, zutreffen, möglichst gut und vollständig zu erfüllen. Das erscheint uns erwähnenswert, da es in diesem Bereich ein erhebliches Angebot an Waren, insb. aus Fernost gibt, die die grundlegendsten Sicherheits- und Kennzeichnungsbestimmungen missachten.

Allerdings hat dieser Punkt auch einen Preis: Wir können in einigen Bereichen mit Billiganbietern nicht mithalten. So werden zb immer wieder Akkus mit Ladegeräten angeboten, die wesentlich billiger sind als unsere. Dies ist unvermeidlich, da ein Direktversender aus Fernost zwar gewährleistungspflichtig ist, dem Produkthaftpflichtgesetz unterliegt uä, allerdings im Ernstfall wohl nicht greifbar sein wird. Aber auch ein sog. "lokaler" Anbieter, der seine Akkus mit (verbotenen) Kaltgerätesteckern ausliefert, also den China-Import mit allen möglichen Problemen quasi unverändert an seine Kunden weiterreicht, kann sicher billiger anbieten, als jemand, der aktuelle Vorschriften erfüllt. 

Versuchen Sie einmal den Ladegerät-Aufkleber eines China-Ladegerätes auf Normgerechtheit, oder noch wichtiger, das Ladegerät selbst, auf die Einhaltung geltender Sicherheitsbestimmungen zu überprüfen -- vielleicht fällt dann die Erklärung des Preisunterschiedes zwischen FEPO-Akkus Direktimport aus Hongkong mit penetrant nach Furanen riechendem Ladegerät, und unseren Akkus, leichter.

Demgegenüber gilt für uns die innerhalb der EU gültige Produkthaftung, das Konsumentenschutzgesetz und die Gewährleistungspflicht, um nur einige wichtige zu nennen.

Auch die aufkommende EN15194 ("Pedelec-Norm") mit erheblichen neuen Prüfungen und Vorschriften stellt für uns als Nischenanbieter eine grosse Herausforderung dar. Allerdings wird sie auch einen Unsicherheitsbereich beseitigen, der dzt für eine erhebliche Doppelbelastung sorgt: Die dzt sehr unterschiedliche Rechtslage in Österreich und Deutschland im Bereich Pedelec-Elektrofahrrad wird dadurch weitgehend harmonisiert, und entbindet uns von der Verpflichtung, ständig sehr verschiedene Rechtssituationen im Auge zu behalten.

Und noch ein sehr spezieller Bereich der Normerfüllung - die Sache mit den Felgen: Fast alle unsere Motoren kommen fertig eingespeicht. Die verwendeten Felgen stellen einen bewährten guten Preis-Leistungs-Kompromiss dar. Vor der Auslieferung erfolgen folgende Prüfungen:

  • Sichtprüfung der Felge auf Schläge, Dellen, Felgenstoss und sonstige Beschädigungen
  • Laufprüfung des Motors incl Drehzahlmessung und Lautstärkeprüfung
  • Nachzentrierung der Felge auf 0.5mm Seitenschlag und 1.0mm Höhenschlag. Falls diese Grenzwerte Ihre Qualitätsansprüche nicht erfüllen, erwägen Sie bitte von vornherein das Einspeichen in eine spezielle Felge - das können Sie vor Ort machen lassen, über Internet-Dienstleister, oder auch von uns.  
                  

Gewährleistung

Da wir als österreichisches Unternehmen sehr exportorientiert arbeiten (der Grossteil unseres Umsatzes wird in Deutschland erwirtschaftet, ein anderer in anderen EU Staaten, ein Teil in der Schweiz), scheint es uns genau ein Mal erwähnenswert, dass sich die Gewährleistungsbestimmungen in Österreich und Deutschland im Grunde nicht unterscheiden, und wir daher selbstverständlich auch für Verkäufe nach Deutschland und dem Rest der Welt unsere Gewährleistungsverpflichtungen erfüllen.

Davon ausgeschlossen ist allerdings "unsachgemässer Gebrauch", dh insb. "Betrieb ausserhalb der Spezifikation". Wir bemühen uns bestmöglich, auf die jeweils gültige Spezifikation hinzuweisen. Da es im Zweifelsfall wohl sehr schwierig für uns sein wird, unsachgemässen Gebrauch (also zb Betrieb von Motoren mit zu hoher Spannung, Betrieb eines Motors in einem Hardcore-Downhill-Mountainbike, Betrieb von 20" Motoren in grösseren Felgen etc) nachzuweisen, werden wir wohl auch in solchen Fällen oft gewährleisten müssen. Denn auch wenn solche Experimente oft gutgehen, liegt es oft an kleinen Details, ob sie auch für Sie gutgehen :-)

Wir appellieren also an dieser Stelle an Ihre Ehrlichkeit als Kunden, nur dann Gewährleistung von uns einzufordern, wenn Sie unsere Produkte so benutzt haben, wie sie spezifiziert sind. Sie helfen damit, dass wir auch in Zukunft unsere Preise knapp kalkulieren können.